Die Einwohnergemeinde

Die Einwohnergemeinde umfasst alle innerhalb der Gemeindegrenze wohnhaften Personen. Ihre Organisationsform richtet sich nach der Kantonsverfassung und nach der Gemeindeordnung. Sie regelt alle örtlichen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetzgebung. Ihre Organe sind die Gemeindeversammlung, der Gemeinderat, das Gemeindepräsidium, und die Rechnungsprüfungskommission.

Im Grundsatz fällt der Gemeinderat alle strategischen Entscheidungen sowie die Beschlüsse, welche ihm von Gesetzes wegen ausschliesslich zugeordnet sind. Alle operativen Entscheidungen bis Fr. 20'000.00 fallen in den Kompetenzbereich der Geschäftsleitung. Für die Verwaltungsführung sowie zweckmässige Verwaltungsabläufe ist die Geschäftsleitung unter dem Vorsitz des Gemeindeschreibers zuständig. Sie trägt die Verantwortung für den Betrieb der Gemeindeverwaltung.

 

 
Legislative Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Teilnahmeberechtigt sind alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner.

Exekutive Gemeinderat
Der Gemeinderat ist die vollziehende Behörde der Einwohnergemeinde. Ihm stehen alle Aufgaben und Befugnisse zu, die ihm nach Verfassung und Gesetz zugewiesen sind.

Kommissionen
Die Kommissionen unterstützen den Gemeinderat in seiner vielfältigen Tätigkeit. Sie erarbeiten Grundlagen für die Beschlüsse des Gemeinderates, bearbeiten Vernehmlassungen und stellen Anträge an den Gemeinderat.

Ortsparteien
Die politischen Parteien erfüllen eine wichtige Aufgabe. Sie tragen zur Meinungsbildung bei und sorgen mit Wahlvorschlägen für eine angemessene Vertretung verschiedener politischer Standpunkte in den Entscheidungsgremien der Gemeinde.