Antragsverfahren

Die Prämienverbilligung im Kanton Obwalden wird nur auf Anmeldung oder Antrag der anspruchsberichtigten Person berechnet.
Personen, die bis Januar kein Einladungsschreiben erhalten haben, können mit Hilfe des Online-Antragsformulars auf der Website des Ausgleichskasse Obwalden einen Anspruch geltend machen. Die Einreichefrist endet am 31. Mai.

Gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) muss die Prämienverbilligung direkt an die Krankenversicherer ausbezahlt werden. Damit wird sichergestellt, dass die Prämienverbilligung zweckgebunden eingesetzt wird.

Ihr Ansprechpartner für weitere Fragen bezüglich der Prämienverbilligung:
Ausgleichskasse Obwalden, Brünigstrasse 144, 6060 Sarnen, 041 666 27 50, info@akow.ch, www.akow.ch/ipv

Zugehörige Objekte