Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie generelles Feuerwerksverbot in den Kantonen Ob- und Nidwalden - Stufe 4

10. Juli 2026

Die anhaltende Trockenheit und geringe Niederschläge haben die Brandgefahr in Wäldern und Wiesen massiv erhöht. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlassen die Kantone Ob- und Nidwalden ab dem 10.07.2026 12:00 Uhr für das ganze jeweilige Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern. Damit gilt auch im gesamten Kantonsgebiet ab dem 10.07.2026 12:00 Uhr ein absolutes Feuerwerksverbot.

Weitere Informationen über die aktuelle Lage finden sich im Internet unter www.naturgefahren.ch oder unter www.waldbrandgefahr.ch


Kontakt/Rückfragen: Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Feuerwehrinspektorat Ob- und Nidwalden, das Amt für Wald und Naturgefahren Nidwalden oder das dem Amt für Wald und Landschaft Obwalden.

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