Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie generelles Feuerwerksverbot in den Kantonen Ob- und Nidwalden - Stufe 4
Die anhaltende Trockenheit und geringe Niederschläge haben die Brandgefahr in Wäldern und Wiesen massiv erhöht. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlassen die Kantone Ob- und Nidwalden ab dem 10.07.2026 12:00 Uhr für das ganze jeweilige Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern. Damit gilt auch im gesamten Kantonsgebiet ab dem 10.07.2026 12:00 Uhr ein absolutes Feuerwerksverbot.
Weitere Informationen über die aktuelle Lage finden sich im Internet unter www.naturgefahren.ch oder unter www.waldbrandgefahr.ch
Kontakt/Rückfragen: Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Feuerwehrinspektorat Ob- und Nidwalden, das Amt für Wald und Naturgefahren Nidwalden oder das dem Amt für Wald und Landschaft Obwalden.
Zugehörige Objekte
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| Feuerverbot_NW_OW_Stufe_4_2026 (PDF, 112 kB) | Download | 0 | Feuerverbot_NW_OW_Stufe_4_2026 |
| Feuerverbot_OW_Stufe 4_Behördliche Anordnung_2026 (PDF, 94 kB) | Download | 1 | Feuerverbot_OW_Stufe 4_Behördliche Anordnung_2026 |
| Plakat Feuerverbot_2026 (PDF, 179 kB) | Download | 2 | Plakat Feuerverbot_2026 |