Die Gemeindeweibelin wird von der Gemeindeversammlung auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.

Der Gemeindeweibelin obliegen:

  • die ihr vom Einwohnergemeinderat übertragenen Aufgaben
  • die amtliche Zustellung von Mitteilungen, Vorladungen, Verfügungen und Gerichtsbefehlen
  • Wohnungsabnahmen
  • Begleitung des Einwohnergemeinderates bei offiziellen Anlässen

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt