Alle Personen mit letztem zivilrechtlichem Wohnsitz in der Gemeinde Giswil haben das Recht, auf einem öffentlichen Friedhof der Gemeinde bestattet zu werden. Auf welchem öffentlichen Friedhof der Gemeinde die verstorbene Person beerdigt werden soll, kann frei gewählt werden.

Die Bestattung Verstorbener ohne letzten Wohnsitz in der Gemeinde Giswil ist bewilligungspflichtig. Wenden Sie sich dazu bitte an die Friedhofverwaltung.

Bestattungen sind durch die Angehörigen frühzeitig der Gemeinde anzumelden. Die Anmeldung kann auch über das zuständige Pfarramt oder andere Beauftragte der Angehörigen erfolgen.

Weitere Informationen wie Grabesruhe, Gräberarten, Kosten/Gebühren etc. finden Sie unter Friedhofverwaltung.

Preis

gratis

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Name Download