Nachtrag zum Reglement über die Entlöhnung und Entschädigungen

6. August 2026

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 15. Juni 2026 einen Nachtrag zum Reglement über die Entlöhnung und Entschädigungen erlassen.

Der Nachtrag unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss Art. 87 der Kantonsverfassung. Die Referendumsfrist von 30 Tagen läuft am 7. September 2026 ab.

Der Nachtrag liegt bei der Gemeindekanzlei Giswil öffentlich auf und kann dort unentgeltlich bezogen oder unter www.giswil.ch heruntergeladen werden.

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