Feuer- und Feuerwerksverbot bleiben über den Nationalfeiertag bestehen
Die Brandgefahr in den Kantonen Obwalden und Nidwalden bleibt aufgrund der anhaltenden
Trockenheit gross. Das seit dem 10. Juli geltende Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
bleibt deshalb bis auf Weiteres in Kraft. Im Hinblick auf den Nationalfeiertag weist das
Feuerwehrinspektorat Ob- und Nidwalden darauf hin, dass in beiden Kantonen keine Feuerwerkskörper abgebrannt und keine 1.-August- oder Höhenfeuer entzündet werden dürfen.
Weitere Informationen zur aktuellen Gefahrenlage sind unter www.naturgefahren.ch und
www.waldbrandgefahr.ch verfügbar.
Zugehörige Objekte
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| Verlängerung Stufe 4 – auch am 1. August (PDF, 83 kB) | Download | 0 | Verlängerung Stufe 4 – auch am 1. August |