Ein Todesfall muss durch die Angehörigen oder eine bevollmächtigte Person innert zwei Tagen dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet werden. Massgebend ist der Todesort.

 

Einwohnerinnen und Einwohner von Giswil, welche in Obwalden verstorben sind: Zuständig ist das gemeinsame Zivilstandsamt Obwalden in Sarnen. Der Todesfall kann auch bei der Gemeindekanzlei Giswil gemeldet werden. Für jede Anmeldung ist die ärztliche Todesbescheinigung und - falls vorhanden - das Familienbüchlein der verstorbenen Person mitzubringen.

Todesfälle in einem Alters- und Pflegeheim oder Spital im Kanton Obwalden werden dem Zivilstandsamt automatisch gemeldet. In diesen Fällen kann das Familienbüchlein direkt beim Zivilstandsamt Obwalden oder bei der Gemeindekanzlei Giswil zur Eintragung des Todesfalls abgegeben werden.

Einwohnerinnen und Einwohner von Giswil, welche ausserhalb von Obwalden verstorben sind:

Bitte erkundigen Sie sich beim für den Ort zuständigen Zivilstandsamt. Sie finden die Liste mit den Kontaktangaben hier: https://www.e-service.admin.ch/competency/reports/civilRegistry/pdf 

 

Weitere Auskünfte

Für Fragen rund um die Beerdigung sind das zuständige Pfarramt und/oder die Gemeindekanzlei zuständig.

Preis

gratis

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