Hundesteuer/HunderegistrierungFür alle Hundebesitzer in der Gemeinde Giswil gelten folgende Regelungen:
Die Steuerpflicht erstreckt sich auf alle Hundehalter. Pro Landwirtschaftsbetrieb ist ein Hund steuerfrei. Für Hunde mit Dienstleistungsausweis, die noch in aktivem Einsatz stehen, wird ebenfalls keine Steuer erhoben (z.B. Dienst-, Militär-, Schutz-, Sanitäts-, Katastrophen-, Lawinen-, Schweiss- oder Blindenführhunde). Damit die Hundesteuer korrekt veranlagt werden kann, ist die Gemeindeverwaltung auf vollständige und aktuelle Daten angewiesen. Melden Sie Mutationen darum bitte umgehend sowohl der AMICUS als auch der Gemeindeverwaltung. Die Steuerpflicht für das Tier beginnt grundsätzlich bei der Anschaffung oder ab einem Alter von 3 Monaten.
Flyer AMICUS https://www.amicus.ch/Content/News/Flyer_DE.pdf
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