Die rechtlichen Fähigkeiten und Beziehungen eines Menschen sind weitgehend von seiner persönlichen und familienrechtlichen Stellung, kurz von seinem Personenstand abhängig. Sein Personenstand (Name, Geschlecht und Alter, Mündigkeit und Unmündigkeit), sein Familienstand (ledig, verheiratet, in eingetragener oder aufgelöster Partnerschaft, verwitwet oder geschieden), ob Vater, Mutter oder Kind, ob Ehemann oder Ehefrau, ermöglichen es, die Stellung des Einzelnen in der Gemeinschaft zu bestimmen und zahlreiche gegenseitige Rechtsverhältnisse zu begründen. Angesichts dieser grossen Bedeutung, die dem Personenstand zukommt, drängen sich eine vollständige Erfassung der Angaben im Familien-, Geburts-, Anerkennungs-, Ehe- und Todesregister auf. Die Eintragungen in den Zivilstandsregistern bilden die Grundlage für

• die personen- und familienrechtliche Stellung einer Person
• den Nachweis des Bürgerrechtes
• die Daten in der Einwohnerkontrolle der Gemeinden
• die Abgabe von Ausweispapieren (Heimatschein, Personenstandsausweis)
• Kindsanerkennungen
• die Feststellung der gesetzlichen Erben
• das Bestattungswesen
• die militärische Aushebung
• die Bevölkerungsstatistik
• das Erstellen von Stammbäumen

Wollen Sie heiraten? Dann setzen Sie sich mit dem Zivilstandsamt in Verbindung. Dort erhalten Sie Auskunft über das Verfahren und die notwendigen Dokumente.

Kontakt

Zivilstandsamt Obwalden (extern)
Brünigstrasse 180a
6060 Sarnen
Tel. 041 666 35 00
zivilstandsamt@sarnen.ow.ch

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 08.00 - 11.45 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 11.45 Uhr / Nachmittag geschlossen