Testamentsaufbewahrung
Für die Aufbewahrung erhalten Sie eine Empfangsbescheinigung. Hinterlegte letzwillige Verfügungen können jederzeit von der berechtigten Person (Ausweis mitbringen) wieder abgeholt oder ausgetauscht werden.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeindekanzlei | 041 676 77 00 | gemeinde@giswil.ow.ch |