Nach einem Todesfall verlangen Banken, Versicherungen, Steuerverwaltung etc. von den gesetzlichen Erben eine formelle Erbenbescheinigung. Diese wird auf Gesuch hin ausgestellt.

Besitzt die Erblasserin oder der Erblasser Grundeigentum, wird die vierseitige Erbenbescheinigung ausgestellt. Mit dieser kann beim Grundbuchamt der Eigentumsübergang auf die Erben eingetragen werden.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt