Erbenbescheinigung
Besitzt die Erblasserin oder der Erblasser Grundeigentum, wird die vierseitige Erbenbescheinigung ausgestellt. Mit dieser kann beim Grundbuchamt der Eigentumsübergang auf die Erben eingetragen werden.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 041 676 77 00 | gemeinde@giswil.ow.ch |