Abmeldung/WegzugSie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Für Schweizerbürger Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Wegzug bei der Gemeindeverwaltung abmelden. Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist kostenlos. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Wegzug ins Ausland erst die Wegzugsbestätigung erhalten, wenn sämtliche Steuerschulden bezahlt sind. Nehmen Sie daher frühzeitig mit uns Kontakt auf. Für ausländische Staatsangehörige Bitte melden Sie Ihren Wegzug innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung, dazu benötigen wir folgende Unterlagen:
Preis: gratis Dokument Formular_Wegzug-Adressanderung.doc (doc, 29.6 kB)
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