GastwirtschaftsbewilligungDie Gastwirtschaftsbewilligung berechtigt, Gäste zeitlich unbefristet zu bewirten. Die Bewilligung lautet auf die für die Betriebsführung verantwortliche Person und ist nicht übertragbar. Die Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung regelt die Gastgewerbegesetzgebung des Kantons Obwalden. Gastgewerbegesetz vom 8. Juni 1997: http://gdb.ow.ch/frontend/versions/104 Gastgewerbeverordnung vom 3. Juli 1997: http://gdb.ow.ch/frontend/versions/660 Wer sich um eine Bewilligung bewirbt, muss handlungsfähig sein und die Voraussetzungen für eine einwandfreie Führung der Gastwirtschaft erfüllen. Für die Erteilung der Gastwirtschaftsbewilligung wird gestützt auf die kantonale Gastgewerbeverordnung eine einmalige Gebühr erhoben. Gesuche um Erteilung einer Gastwirtschaftsbewilligung sind mittels Gesuchsformular „Gastwirtschaft.pdf“ (siehe Dokumente) an die Gemeindeverwaltung Giswil, Bahnhofplatz 1, Postfach, 6074 Giswil, einzureichen. Dokument Gastwirtschaft.pdf (pdf, 254.0 kB)
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