
Finanzverwaltung
Der Finanzverwaltung sind nebst dem eigentlichen Kerngeschäft, der Buchhaltung, folgende Aufgaben zugeordnet:
Buchhaltung In der Gemeindebuchhaltung werden Geldeingang und -ausgang geordnet und so darge-stellt, dass die Stärken und Schwächen einer Unternehmung erkannt werden können. Noch wichtiger aber ist die Darstellung der finanziellen Zukunft der Unternehmung Gemeinde, je nach Entwicklungserwartungen und geplanten Projekten. Die Buchhaltung liefert also Ent-scheidungsgrundlagen für die Führung und Zukunftsplanung. Der Gemeindeversammlung wird alljährlich der Rechnungsabschluss und das Budget zur Genehmigung vorgelegt. Die Gemeindekasse betreut die allgemeinen Aufgaben einer Buchhaltung wie
Dienstleistungen für Dritte Die Finanzverwaltung führt gegen Verrechnung die Buchhaltung
AHV-Zweigstelle Bei der Finanzverwaltung ist ebenfalls die AHV-Zweigstelle angegliedert. Hier werden Ihnen Fragen im Zusammenhang mit Alters-, Hinterbliebenen- oder Invaliditätsrenten beantwortet oder gegebenenfalls Abklärungen mit der kantonalen Ausgleichskasse getroffen. Wir stellen auch Formulare zur Verfügung, soweit Sie diese nicht im Internet beziehen können.
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