
Sekretariat Gemeindeversammlung und Gemeinderat
Gemeindeversammlung Die Gemeindeversammlung besteht gemäss Kantonsverfassung aus den in der Gemeinde wohnhaften Aktivbürgern. Sie ist jährlich mindestens einmal einzuberufen. Aufgrund der ihr nach Verfassung übertragenen Aufgaben werden jedoch ordentlicherweise zwei Gemeindeversammlungen pro Jahr abgehalten, an der mindestens die Gemeinderechnungen (Frühling) und das Budget (Herbst) dem Stimmvolk zu unterbreiten sind. Darüber hinaus hat die Gemeindeversammlung über eine Vielzahl weiterer Wahl- und Sachgeschäfte zu befinden. Ausserordentliche Versammlungen finden nach Bedarf statt. Der Gemeinderat ist für die Einberufung, die Vorbereitung und Durchführung der Gemeindeversammlung zuständig. Der Gemeindeschreiber veranlasst alle in diesem Zusammenhang stehenden administrativen Arbeiten und führt das Protokoll der Gemeindeversammlung. Er ist anschliessend verantwortlich für den korrekten Vollzug der Beschlüsse. Gemeinderat Der Gemeindeschreiber ist der Sekretär des Gemeinderates. Er bereitet zusammen mit dem Gemeindepräsidium die Sitzungen vor, erstellt die Traktandenliste und sorgt dafür, dass die Mitglieder des Gemeinderates rechtzeitig mit den notwendigen Unterlagen bedient werden. Ihm obliegt die Protokollführung an den Ratssitzungen. Der Gemeindeschreiber ist verantwortlich für den Vollzug der Beschlüsse des Gemeinderates. Zudem ist er der Rechtsberater des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung.
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