Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie findet zwei Mal jährlich statt, im Frühling und im Herbst.
Die Stimmabgabe an der Gemeindeversammlung erfolgt durch das Handmehr. Über den behördlichen Antrag wird nur abgestimmt, wenn ein Änderungs-, Verwerfungs- oder Rückweisungsantrag gestellt wurde oder wenn der Versammlungsleiter oder der Einwohnergemeinderat ausnahmsweise die Abstimmung verfügt.
Aufgaben: | Die Gemeindeversammlung hat folgende Befugnisse: - Festsetzung der Zahl der Gemeinderäte
- Wahl des Gemeindepräsidiums
- Wahl des Vizepräsidiums
- Wahl von Rechnungsprüfungskommission und Gemeindeweibel
- Genehmigung der Gemeinderechnung und des Voranschlages
- Festsetzung des Steuerfusses
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Kompetenzen: | Entscheid über den Erlass, die Aufhebung oder Abänderung von Reglementen, sofern ein Initiativantrag eingereicht oder das Referendum ergriffen worden ist Beschlusssfassung über Anträge des Einwohnergemeinderates und der Stimmbürger Einbürgerung von Ausländern |
Voraussetzungen: | An der Einwohnergemeindeversammlung können alle volljährigen und mündigen Schweizer Bürger, die in Giswil wohnhaft sind, teilnehmen. |
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