Gemeindeführungsorgan
- Beraten des Einwohnergemeinderates bei allen Vorbereitungen zur Bewältigung von ausserordentlichen Lagen.
- Beschaffung und Ausarbeitung aller Entscheidungsgrundlagen in ausserordentlichen Lagen zu Handen des Gemeinderates.
- Stabschef / Stabchefin oder Stellvertreter / Stellvertreterin sind in ausserordentlichen Lagen befugt, die erforderlichen Sofortmassnahmen im Rahmen des Notstandsreglements zu treffen, mit anschliessender Orientierung des Gemeinderates.
- Überprüfung und Sicherstellung der Einsatzbereitschaft zur Bewältigung von ausserordentlichen Lagen.
- Planung und Koordination der Massnahmen für die Bewältigung von ausserordentlchen Lagen
- Beurteilung des Gefahrenpotentials und Beantragung präventiver Massnahmen
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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