Bau- und Planungskommission
- Vollzug der Bau- und Raumplanungsgesetzgebung des Bundes, des Kantons und der Gemeinde.
- Unmittelbare Aufsicht über das öffentliche und private Bau- und Raumplanungswesen.
- Begutachtung von sämtlichen, gemäss Baugesetz bewilligungspflichtigen öffentlichen und privaten Bauvorhaben.
- Einholung der kantonalen raumplanerischen Bewilligung und Erteilung der Baubewilligungfür Bauvorhaben von geringer Bedeutung.
- Antragstellung an den Gemeinderat für die Einholung der kantonalen raumplanerischen Bewilligung und Erteilung von Baubewilligungen, soweit nicht in eigener Kompetenz.
- Stellungnahme zu Einsprachen und Beschwerden gegenüber dem Gemeinderat.
- Stellungnahme zu grundsätzlichen Bau- und Raumplanungsfragen.
- Unmittelbare Beaufsichtigung des Zonenplanes und aller dazugehörigen Richt- und Nutzungsplänen.
- Begutachtung von Gesuchen zu Zonen-, Richt- und Nutzungsplanung und Antragstellung an den Gemeinderat.
- Begutachtung von Quartierplanungen und Antragstellung an den Gemeinderat.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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