Urnenstandort und -öffnungszeiten Gemeindehaus Giswil
Sonntag, 10.00 - 12.00 Uhr
Abstimmungsresultate Alle Gemeinderesultate in kantonalen und eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die endgültigen Ergebnisses des Kantons finden Sie unter
www.ow.ch und diejenigen des Bundes unter
www.admin.ch Stimmberechtigung Stimmberechtigt sind alle im Stimmregister der Gemeinde Giswil eingetragenen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr vollendet haben und mündig sind.
Unterlagen Frühestens 4 und spätestens 3 Wochen vor einem Abstimmungs- oder Wahltermin erhalten alle Stimmberechtigten den Stimmrechtsausweis und die dazugehörigen Unterlagen wie Stimmzettel und Botschaften
Wichtig! Bei Verlust des Stimmrechtsausweises kann kein Ersatz ausgestellt werden.
Briefliche Stimmabgabe Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich. Beachten Sie zum Vorgehen die Hinweise auf dem Abstimmungscouvert.
Kontakt: Marco Rohrer