
| Mit der Nutzung des Internet-Angebotes der Einwohnergemeinde Giswil anerkennen Sie die folgenden Nutzungsbedingungen Masterplan GiswilDie vom Kantonsrat genehmigte kantonale Richtplanung verlangt von den Gemeinden Masterpläne als Voraussetzung für künftige Ortsplanungsrevisionen und vermittelt ihnen kantonale Rahmenbedingungen. Der Masterplan wurde unter der Leitung des Gemeinderates, mit Vertretern aus Bavölkerung, Wirtschaft, Tourismus, Politik, Bildung, Kultur und Sozialem erarbeitet. Aufgrund der Masterplanung werden folgende Scbhwerpunktthemen in 1. Priorität angegangen:
Zuständige Instanz: Bau und Infrastruktur
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